Markus Begerow 🇩🇪Markus Begerow unterstützt Start-ups, Unternehmen und Organisationen dabei, das strategische Potenzial von Daten, künstlicher Intelligenz und Blockchain-Technologien zu erschließen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der strategischen Beratung analysiert er regelmäßig die digitalen Geschäftsmodelle und den technologischen Reifegrad von Zielunternehmen und identifiziert Möglichkeiten zur Modernisierung von IT-Architekturen, zum Ausbau von Daten- und KI-Fähigkeiten sowie zur Steigerung des langfristigen Geschäftswerts. 🇬🇧About the author: Markus Begerow helps start-ups, enterprises and organisations to unlock the strategic potential of data, artificial intelligence and blockchain technologies. With over 15 years' experience in strategic consultancy, he regularly analyses the digital business models and technological maturity of target companies, identifying opportunities to modernise IT architectures, expand data and AI capabilities, and increase long-term business value.🔗 Connect via: LinkedIn (Follow) | Twitter | Instagram (Follow)

Liquidationspräferenz

1 min read

Die Liquidationspräferenz ist eine vertraglich festgelegte Regelung in Beteiligungsverträgen von Startups, die bestimmt, wie der Erlös bei einem Exit (z. B. Verkauf, Fusion oder Liquidation) unter den Anteilseignern verteilt wird. Sie legt fest, dass bestimmte Investoren – meist Venture-Capital-Geber oder Business Angels – vor den Gründern und anderen Gesellschaftern ihr investiertes Kapital (und teilweise einen zusätzlichen Gewinn) zurückerhalten.

Liquidationspräferenzen sind ein wichtiges Schutzinstrument für Investoren, um das Risiko von Frühphasenfinanzierungen zu minimieren.

Warum: Die Bedeutung der Liquidationspräferenz

Liquidationspräferenzen sind entscheidend, weil:

  • sie Investoren Sicherheit bieten, ihr eingesetztes Kapital bevorzugt zurückzubekommen
  • sie Risikokapitalgeber attraktiver machen, da diese weniger Verlustrisiko tragen
  • sie die Verhandlungsmacht im Cap Table stark beeinflussen
  • sie Gründer:innen klarmachen, dass bei einem niedrigen Exit ihr Anteil zunächst zweitrangig ist
  • sie bei der Gestaltung von Termsheets zu den kritischsten Verhandlungspunkten gehören

Kurz: Die Liquidationspräferenz bestimmt, wer beim Exit zuerst bezahlt wird – und in welcher Höhe.

Wie: Arten und Funktionsweise von Liquidationspräferenzen

Es gibt verschiedene Typen von Liquidationspräferenzen, die unterschiedlich fair oder investorfreundlich ausfallen:

TypBeschreibung
1x Non-ParticipatingInvestor erhält zuerst 1x seiner Investition zurück, Rest wird verteilt
1x ParticipatingInvestor erhält 1x Kapital + zusätzlich Anteil am Rest (doppelte Teilhabe)
Multiple Liquidation Pref.Investor erhält z. B. 2x oder 3x seines Investments vorab
Capped ParticipationInvestor partizipiert nur bis zu einer festgelegten Obergrenze

Beispiel:
Ein Investor investiert 1 Mio. € in ein Startup (20 % Beteiligung) mit einer 1x Liquidationspräferenz. Wird das Unternehmen für 3 Mio. € verkauft, erhält der Investor zunächst 1 Mio. € zurück. Der verbleibende Rest (2 Mio. €) wird dann zwischen allen Gesellschaftern nach Anteilen verteilt.

Was: Auswirkungen und Herausforderungen

Auswirkungen auf Gründer:innen und andere Gesellschafter:

  • Verzögerter Gewinnanteil: Gründer erhalten erst nach Erfüllung der Präferenz Geld
  • Verringerter Erlös bei kleinen Exits: Ein niedriger Verkaufspreis kann Gründer fast leer ausgehen lassen
  • Verhandlungsasymmetrie: VCs setzen oft Liquidationspräferenzen als Standard, Gründer müssen ihre Grenzen kennen

Herausforderungen:

  • Kombination mit Verwässerung: Mehrere Runden mit Liquidationspräferenzen können Gründer stark benachteiligen
  • Unklare Klauseln: Begriffe wie „participating“ oder „capped“ sind oft missverständlich
  • Fehlende Exit-Planung: Ohne Verständnis der Liquidationspräferenz ist eine realistische Bewertung schwer

Fazit zur Liquidationspräferenz

Die Liquidationspräferenz ist ein Machtinstrument im Beteiligungsvertrag, das den Verteilungsschlüssel im Exitfall massiv beeinflusst. Gründer:innen sollten diese Klauseln genau verstehen und verhandeln, um nicht von Investorenstrukturen benachteiligt zu werden.

Ein ausgewogenes Modell (z. B. 1x Non-Participating) ist oft ein fairer Kompromiss zwischen Investorenschutz und Gründerbeteiligung.

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